Rund ums Wohnen

PEDI - Immobilien e.K.

Wohnimmobilien
für Bonn & den Rhein-Sieg-Kreis

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Stand: 09 / 2012

§ 1 Maklervertrag

Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von PEDI-Immobilien e.K. angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

§ 2 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 3 Inhalt der Internetpräsenz

PEDI-Immobilien e.K. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit gestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Firma PEDI-Immobilien e.K., welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Firma PEDI-Immobilien e. K. kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. PEDI-Immobilien e.K. behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

§ 4 Hinweis zur Problematik von externen Links

PEDI-Immobilien e.K. ist als Inhaltsanbieter für die "eigenen Inhalte" die sie zur Nutzung bereit hält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise "Links" auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält PEDI-Immobilien e.K. insofern fremde Inhalte zur Nutzung bereit, die in dieser Weise gekennzeichnet sind.

Bei Links handelt es sich stets um lebende, dynamische Verweisungen. PEDI-Immobilien e.K. hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin geprüft ob durch ihn eine mögliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sie überprüft aber die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Wenn sie feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein korrektes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben. Speicherung von Zugriffsdaten.

Bei jeder Anforderung einer Datei aus dem Angebot der PEDI-Immobilien e.K. werden Zugriffsdaten gespeichert die ausschließlich zu statistischen Zwecken von PEDI-Immobilien e.K. ausgewertet werden. Eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt.

§ 5 Urheber- und Kennzeichenrecht

PEDI-Immobilien e.K. ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Objekte jeglicher Art zu beachten.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

Das Urheber- und Kennzeichnungsrecht für von der PEDI-Immobilien e.K. selbst erstellten Objekte steht ihr ausschließlich selbst zu. Eine Vervielfältigung solcher Grafiken, Sounds oder Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der PEDI-Immobilien e.K. nicht gestattet.

§ 6 Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberrührt. 

§ 7 Maklerprovision

Falls vertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die Maklerprovision bei Nachweis von Kauf- bzw. Mietinteressenten oder bei Vermittlung eines Hauptvertrages wie folgt: Bei Abschluss eines Kaufvertrages 3,57 % inkl. gesetzliche MwSt. der notariell beurkundeten Kaufpreissumme, jedoch mindestens 3.570 Euro inkl. gesetzliche MwSt., bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages 2,38 inkl. gesetzliche MwSt. Monatskaltmieten der vertraglich vereinbarten Nettomiete, bei Abschluss eines Gewerberaum-Mietvertrages 3,57 inkl. gesetzliche MwSt. Monatskaltmieten. Die Provision ist fällig am Tag des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigen Kauf- oder Mietvertrages. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mit ursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war.

Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Maklervertrages, so wird auch hier die volle Maklerprovision fällig. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gelten auch der Kauf oder Verkauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies wirtschaftlich dem Zweck des Maklerauftrages entspricht. Als provisionsbegründeter Kaufvertrag gilt auch der Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Kunden in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.

Bei Verwalterverträgen oder Abrechnungsaufträgen ist die jeweils ausgehandelte Vergütung maßgeblich. Die Leistungen ergeben sich aus dem Vertragstext. 

§ 8 Notarielle Beurkundung/Abschluss eines Mietvertrages/Pachtvertrages

Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.

§ 9 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer bzw. Vermieter als auch für den Käufer bzw. Mieter provisionspflichtig tätig werden.

§ 10 Eigentümerangaben und Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Interessenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 11 Informationspflicht und Vollmachterteilung

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§ 12 Aufwendungsersatz

Falls nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, konkret entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen ( z.B. Insertionen, Telekommunikationsdienstleistungen, Portokosten und Fahrtkosten etc. ) zu erstatten, wenn der Auftraggeber ohne Vertretungsvollmacht handelte, seine Alleinauftragspflichten bzw. Vertragspflichten verletzt, seine Verkaufs- bzw. Vermietungsabsicht aufgibt, die Angebotsbedingungen erschwert oder auf sonstige Weise die Durchführung des Auftrags behindert. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Fahrkosten des Maklers sind mit 0,36 € pro gefahrenen Kilometer einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pauschal zu vergüten. Die Kosten für Porto und Telekommunikationsdienstleistungen wie Telefon, Telefax sind monatlich pauschal mit 30,- € inkl. MwSt. zu vergüten. Als Stundensatz für die Tätigkeit des Maklers für die Objektaufnahme inkl. Fotos, Objektbesichtigungen und Beratungsgespräche mit Interessenten und Auftraggebern wird 89,25 € inkl. gesetzlicher MwSt. vereinbart. Die Kosten für die Exposéerstellung und Internetaufbereitung sind pauschal für Gewerbeeinheiten mit 420,- € inkl. MwSt., für Wohnungen 300,- € inkl. MwSt., für Einfamilienhäuser oder ähnliches 420,- € inkl. MwSt. und für Mehrfamilienhäuser 600,- € inkl. MwSt. zu vergüten. Die Kosten für Zeitungsinserate und das Erstellen des Verkaufs- bzw. Vermietungsobjektes ins Internet ist in Höhe des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten. Der Makler kann nachweisen, dass seine konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass dem Makler im konkreten Fall keine oder niedrigere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind. Allgemeine Geschäftsunkosten des Maklers sowie seine Arbeitszeit sind nicht ersatzfähig. 

§ 13 Haftung

Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Interessent durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. PEDI-IMMOBILIEN e.K. haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

§ 14 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Interessenten gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 15 Datenschutz

Alle Personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

§ 16 Zu Grunde liegendes Recht und Rechtsprechung

Sofern sich nicht aus vertraglichen Vereinbarungen anders ergibt, richten sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nach deutschem Recht und sollen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausgelegt werden.

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